Den Merz-Brief Nr. 228 finden sie in der Rubrik "Presse" aktualisiert: 15.11.2024 Auf der Seite "Presse" finden Sie einen Gastbeitrag von Friedrich Merz in der "Focus. vom 03.11.2024
Auf der Seite "Berichter der Landesregierung" finden sie einen Beitrag von MP Boris Rhein vom selben Tag.
In der aktuellen Sonntagsfrage zeigt sich ein nahezu unverändertes Bild der deutschen Parteienlandschaft. Die Union bleibt mit 32 Prozent zwar weiterhin deutlich vorn, verliert jedoch 0,5 Prozentpunkte. Sie könnte zwischen einer Koalition mit der SPD (16 Prozent) als auch mit den Grünen (11 Prozent) wählen.
16.11.2024 - 13:01 Uhr INSA
Vor zehn Tagen ist die Ampel zerbrochen, in 14 Wochen wählt Deutschland neu. Und alles spricht für eine Große Koalition …
Die SPD klettert auf 16 % (plus 1 Punkt zur Vorwoche), die Grünen stagnieren bei 10 % und die FDP würde mit 4 % erneut den Einzug in den Bundestag verpassen.
Die weiteren Ergebnisse:
► Unverändert klar in Führung: die Union um Kanzlerkandidat Friedrich Merz (69) mit 32 %, klar vor der AfD (unverändert 19 %)
► Die Wagenknecht-Partei BSW steigt um einen Prozentpunkt auf 8 %.
► Nicht im Bundestag wäre die Linke mit 4 %. Sonstige Parteien würden 7 % wählen (minus 2).
Das Ergebnis: Politikerranking
1. Boris Pistorius (SPD) - 52,8 Punkte
2. Markus Söder (CSU) - 46,0 Punkte
3. Hendrik Wüst (CDU) - 43,7 Punkte
4. Friedrich Merz (CDU) - 41,5 Punkte
5. Boris Rhein (CDU) - 40,2 Punkte
6. Lars Klingbeil (SPD) - 39,5 Punkte
7. Cem Özdemir (Grüne) - 38,9 Punkte
8. Sahra Wagenknecht (BSW) - 38,7 Punkte
9. Carsten Linnemann (CDU) - 37,4 Punkte
10. Wolfgang Kubicki (FDP) - 37,0 Punkte
11. Matthias Miersch (SPD) - 36,9 Punkte
12. Hubert Aiwanger (Freie Wähler) - 36,2 Punkte
13. Franziska Brantner (Grüne) - 35,2 Punkte
14. Robert Habeck (Grüne) - 35,0 Punkte
15. Alice Weidel (AfD) - 34,8 Punkte
16. Annalena Baerbock (Grüne) - 34,5 Punkte
17. Christian Lindner (FDP) - 34,3 Punkte
18. Tino Chrupalla (AfD) - 31,9 Punkte
19. Nancy Faeser (SPD) - 31,7 Punkte
20. Olaf Scholz (SPD) - 31,4 Punkte
Streichliste aufgetaucht: Diese 10 Ampel-Gesetze will Merz rückgängig machen
19.25 Uhr: Die Union hat nach „Bild“-Angaben eine Streichliste erstellt, die nach einem Wahlsieg von CDU-Chef Friedrich Merz schnell umgesetzt werden soll. Auf der Liste stehen insgesamt zehn zentrale Gesetze der Ampel-Koalition, die unmittelbar rückabgewickelt werden sollen. Dazu gehören:
6. Expresseinbürgerung
7. „Pull-Effekte“ bei illegaler Migration
8. Selbstbestimmungsgesetz
9. Cannabis-Legalisierung
10. Zweitstimmen-Deckelung bei der Bundestagswahl
Erste Umfrage nach dem großen Ampel-Knall – und alle profitieren vom Aus der Scholz-Regierung, bis auf seine SPD!
▶︎ Die Sozialdemokraten dümpeln bei 15,5 Prozent – unverändert zur Vorwoche. Dabei war die SPD bei der letzten BILD-Umfrage von INSA Ende Oktober um 1,5 Punkte gefallen.
▶︎ Die anderen Parteien (Ausnahme: BSW) legen im Vergleich zur Vorwoche zu.
Die Union kommt auf 32,5 Prozent, legt hauchdünn um 0,5 Punkte zu. Die Grünen gewinnen einen Prozentpunkt und erreichen jetzt 11,5 Prozent.
Auch die FDP kann nach dem Ampel-Ende wieder hoffen. Die aktuelle BILD-Umfrage sieht sie bei 5 Prozent. Damit hätten die Liberalen Aussichten, ganz knapp wieder in den Bundestag zu kommen.
Den größten Gewinn bei der Sonntagsfrage macht allerdings die AfD. Sie steht bei 19,5 Prozent, ein Plus von 1,5 Prozentpunkten im Vergleich zum Oktober.
Die Daten wurden nach dem Bruch der Koalition veröffentlicht und beinhalten teilweise schon die jetzige Situation.
Daten zur politischen Stimmung: SPD 17 %, CDU/CSU 37 %, Grüne 18 %, FDP 2 %, AfD 14 %, Linke 4 %,
BSW 5 %. Das nächste Politbarometer sendet das ZDF am Freitag, den 22. November 2024.
Die Zufriedenheit mit der Koalition hat einen neuen Tiefpunkt erreicht.
Nur noch 14 Prozent der Deutschen bewerten ihre Arbeit positiv,
85% sind weniger oder gar nicht zufrieden. Die Union ist dagegen im Aufwind.
CDU/CSU legen im INSA-Sonntagstrend mächtig zu, klettern um zwei Prozentpunkte auf 32 % – mit Abstand der beste Wert aller Parteien. Zuletzt erreichte die Union Mitte September einen besseren Umfragewert. Das Ergebnis ist auch ein Fingerzeig an die Kanzler-partei SPD. Die legt zwar im Vergleich um einen Prozentpunkt zu, steht jetzt bei 16 %. Doch: Die SPD ist trotz des Zuwachses nur halb so stark wie die CDU/CSU mit 32 Prozent.
Innerhalb der
Ampel-Regierung Die Grünen verlieren einen Prozentpunkt, stehen aktuell bei 10 %. Die FDP stagniert bei 4%. Zusammen kommt die Ampel-Regierung lediglich auf 30 % viel zu wenig, um erneut eine Regierung zu bilden, dafür bräuchte es aktuell mindestens 43 Prozent.
Kippt die Stimmung?
Im aktuellen Sonntagstrend des Meinungsforschungsinstituts INSA für BILD am SONNTAG verliert die CDU/CSU einen Prozentpunkt und stoppt damit ihren Höhenflug. Dennoch bleibt sie mit 30 Prozent souverän an der Spitze – und ist damit doppelt so stark wie die SPD.
Die Ergebnisse im Einzelnen:
► Die Union hält sich trotz Verlusten mit 30 Prozent solide auf dem ersten Rang. Die SPD sinkt weiter und landet bei mageren 15 Prozent.
Kein Platz für FDP und Linke
▶︎ Schwere Zeiten für
FDP und
Linke: Beide Parteien müssen sich mit nur vier bzw. drei Prozent begnügen – zu wenig für den Einzug in den Bundestag. Zusammen mit einigen Kleinstparteien (Sonstige) fallen damit 16 Prozent der Stimmen auf Parteien, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern würden.
Die Ergebnisse im Einzelnen:
► Die Union hält sich trotz Verlusten mit 30 Prozent solide auf dem ersten Rang. Die SPD sinkt weiter und landet bei mageren 15 Prozent.
Kein Platz für FDP und Linke
▶︎ Schwere Zeiten für FDP und Linke: Beide Parteien müssen sich mit nur vier bzw. drei Prozent begnügen – zu wenig für den Einzug in den Bundestag. Zusammen mit einigen Kleinstparteien (Sonstige) fallen damit 16 Prozent der Stimmen auf Parteien, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern würden.
In der neuen INSA-Umfrage für BILD am Sonntag überholt die Union die gesamte Ampel-Koalition!
Schock für die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP. Während die Ampel-Parteien zusammen auf 30 % fallen, bleibt die Union stabil bei 31 % und liegt jetzt vor der Ampel.
Im aktuellen INSA-Sonntagstrend verlieren allerdings nur die Grünen einen Prozentpunkt (runter auf 10 %). Die AfD ist fast doppelt so stark (19 %). 19.10.2024
15 % der Wählerstimmen fallen an Parteien, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern (außer den sonstigen Parteien auch FDP und Linke). Parlamentarische Mehrheiten sind bereits mit 43 % möglich.
Eine parlamentarische Mehrheit gibt es für Schwarz-Rot mit zusammen 47 %. Heißt: Eine Große Koalition ist möglich.
Umfrage-Klatsche für Sahra Wagenknecht!
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) muss im INSA-Sonntagstrend bittere Verluste hinnehmen. Im Vergleich zur Vorwoche rauscht das BSW von 10 % Prozent um zwei Prozentpunkte runter – auf 8 %. Ein so niedriger Wert wie seit Monaten nicht mehr.
Das BSW ist die fünftstärkste Partei, mit großem Abstand bleibt die CDU/CSU stärkste Kraft (31 % , -1% ). Die AfD gewinnt leicht (+1), hat jetzt 20 %.
Die Kanzlerpartei SPD gewinnt einen Prozentpunkt (jetzt 16 %), die anderen Ampel-Parteien Grüne (11 %) und FDP (4 %) stagnieren. Zusammen kommt die Ampel auf 31 % – viel zu wenig für eine Regierungsmehrheit (44 %).
Zum Vergleich: Bei Regierungsantritt 2021 kam die Ampel zusammen auf rund 52 %. 21 %mehr als jetzt.
An die Mitglieder der CDU Deutschlands
die Führungsgremien von CDU und CSU haben mich heute gebeten, für die Union als
Kanzlerkandidat in die nächste Bundestagswahl zu gehen.
Ich komme dieser Bitte
dankbar und mit großem Respekt nach. Dankbar, weil mir diese Aufgabe die Chance eröffnet, unserem Land etwas zurückzugeben. Mit großem Respekt, weil mir die Größe der Aufgabe sehr wohl bewusst ist.
Die Frage nach meiner Motivation ist schnell beantwortet.
Wir wollen Deutschland wieder nach vorne bringen!
Deutschland ist ein großartiges und lebenswertes Land. Deutschland ist auch immer noch ein starkes Land. Aber uns alle beschleicht zunehmend das ungute Gefühl, dass die Fundamente, auf denen wir stehen, zu bröckeln beginnen. Unsere Wirtschaft lahmt, die öffentliche Infrastruktur ist in vielen Teilen nicht mehr zeitgemäß, es gibt immer größere Ungerechtigkeiten im Sozialsystem, die innere und äußere Sicherheit ist bedroht. Autoritäre Regime gewinnen weltweit an Einfluss.
Das Vertrauen in unsere Demokratie sinkt. Damit ist im Kern unser Leben in Freiheit bedroht. Dagegen möchte ich, dagegen möchten wir etwas tun.
Wir wollen mit guter und mutiger Politik dafür sorgen, dass das Vertrauen wieder wächst. Wir wollen für eine begründete Zuversicht arbeiten und stellen uns den Populisten und Extremisten entgegen, die unser Land schlecht reden. Sie haben für die komplexen Fragen unserer Zeit keine Antworten.
Es geht bei der nächsten Wahl um nicht weniger als um die
wirtschaftliche und soziale Zukunft Deutschlands. Es geht um den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Diesen Zusammenhalt wieder- herzustellen und die Zukunft für unser Land zu gewinnen, dafür trete ich an. Dafür kommt es auf uns, die Christlich Demokratische Union, an.
Denn ich glaube zutiefst an Deutschlands Potentiale und an die Kraft, die in uns steckt. Wir haben so viele kluge, engagierte und kreative Frauen und Männer, so viele innovative und weltmarktführende Unternehmen. Das sind immer noch beste Voraussetzungen für eine gute Zukunft unseres Landes. Davon bin ich fest überzeugt. Nicht zuletzt: Wir sind es unseren Kindern und Enkelkindern einfach schuldig.
Wir haben in der Vergangenheit immer wieder bewiesen, wie aus einer starken Gemeinschaft eine große Kraft entstehen kann. Wir können ein starkes Land sein, wenn wir die Tugenden wieder wertschätzen, die Grundlage für unseren heutigen Wohlstand waren:
Leistungsbereitschaft, Fleiß, Anstand, Gerechtigkeit und Gemeinwohlorientierung.
Eine starke Wirtschaft mit zukunftsweisenden Ideen entsteht dort, wo Menschen in Freiheit leben. Der Staat muss den richtigen Rahmen setzen und seine eigentlichen Aufgaben erfüllen. Dazu gehören eine effiziente und schlanke Verwaltung, innere und äußere Sicherheit, kontrollierte und geregelte Migration, eine funktionierende Infrastruktur in Stadt und Land, ein faires Steuersystem, gerechte Sozialsysteme und eine wirkungsvolle Klimapolitik.
Jeder Mensch kann einen Beitrag dazu leisten, dass wir wieder besser werden. Und wer seinen Beitrag leistet, der steht in unserer Mitte, verdient Anerkennung und Respekt. Egal woher er kommt, woran er glaubt oder wen er liebt.
Auf dem Weg zur nächsten Bundestagswahl werden wir Unionsparteien unsere konkreten Lösungsvorschläge zur Diskussion stellen, mit denen wir einen Politikwechsel vollziehen wollen. Als Kanzlerkandidat der Union werde ich nichts versprechen, was ich nicht halten kann. Nur so können wir das Vertrauen in unsere Demokratie wieder stärken.
In den kommenden Monaten werde ich durch das Land reisen, viele Menschen treffen und hoffentlich auch vielen von Ihnen begegnen. Ich werde zuhören, auch dort, wo es unbequem ist und wir als Union in der Vergangenheit Fehler gemacht haben.
Jeder in unserem Land hat den Anspruch darauf, dass seine Sorgen, seine Nöte, seine Wünsche und seine Ideen gehört werden.
Bis zur Bundestagswahl am 28. September 2025 sind es noch gut 12 Monate. Es wird ein herausforderndes Jahr, das uns gemeinsam viel abverlangen wird.
Als Ihr Parteivorsitzender und Kanzlerkandidat gehe ich voller Zuversicht in die Wahlauseinandersetzung.
CDU und CSU sind geschlossen wie selten zuvor. Markus Söder und ich sind uns unserer großen Verantwortung bewusst. Inhaltlich haben wir uns neu aufgestellt und Fehler korrigiert. Und noch mehr macht mich zuversichtlich: Gerade in den vergangenen Jahren als Ihr Vorsitzender ist mir wieder sehr bewusst geworden:
Unsere Partei wird von Ihnen, unseren engagierten Mitgliedern, getragen. Lassen Sie uns gemeinsam die Bürgerinnen und Bürger davon überzeugen: Diese Partei ist die Partei, der sie vertrauen und bei der sie am Wahltag ihre beiden Kreuze machen können.
Ich bin verwurzelt in meiner Heimat dem Sauerland, ich liebe Deutschland und bin zugleich überzeugter Europäer. Deshalb werde ich meine ganze Kraft dafür einsetzen, unser Land in eine gute Zukunft zu führen. Dafür brauchen wir ein starkes Europa, in dem Deutschland ein verlässlicher Partner ist. Europa und die Welt sollen wieder mit Bewunderung und nicht mit Verwunderung auf Deutschland schauen.
Ein Deutschland, in dem der Staat wieder funktioniert.
Ein Deutschland, in dem sich Leistung wieder lohnt.
Ein Deutschland, das wieder zusammenhält.
Ein Deutschland, auf das wir wieder stolz sein können.
Ihr Friedrich Merz
P.S. Mehr Informationen über mich und meine Kandidatur finden Sie
hier.
Das BSW stagniert aktuell bei 10 Prozent, die Linke verliert einen Prozentpunkt, steht jetzt bei nur noch zwei Prozent. Einer der sonstigen Parteien würden 7 Prozent der Befragten ihre Stimme geben.
Die Möglichkeiten der Regierungsbildung wären mit diesen Ergebnissen begrenzt. INSA-Chef Hermann Binkert zu BILD: „Eine parlamentarische Mehrheit gibt es für Schwarz-Rot (CDU/CSU mit SPD) mit zusammen 47 Prozent. Bündnisse von CDU/CSU mit Grünen oder BSW kämen auf jeweils 42 Prozent und verfehlen eine parlamentarische Mehrheit.“
Eine Zusammenarbeit mit der AfD schließen alle anderen Parteien aus.
Institut Auftrag- Befragte Datum
geber
INSA MAZ, MOZ,17.09.2024 CDU SPD GRÜNE FDP LINKE PIRATEN AfD BVB/FW BSW Sonstige
16% 25% 4% 2% 3% –
28% 4% 14% 4 %
Forschungs- ZDF 13.09.2024 15% 26% 5% – 3% – 29% 3% 14% 5%
Infratest ARD 12.09.2024 16% 26% 4,50% – 4% – 27% 4,50% 13% 5%
Infratest RBB 05.09.2024 18% 23% 5% – 4% – 27% 3% 15% 5%
Neue Brandenburg-Umfrage: SPD bleibt auf Platz zwei hinter AfD
Es wurden online 1.000 Wahlberechtigte in Brandenburg vom 9. bis zum 16. September für die nach Angaben des Instituts repräsentative Umfrage befragt. Bei der Erhebung beträgt laut Insa die maximale Fehlertoleranz +/- 3,1 Prozentpunkten.
Rechnerisch hätten AfD und BSW zusammen 42 Sitze und SDP und CDu 41 Sitze, da Grüne, FW und Linke nicht im Landtag vertreten wären. Es gibt eine Sperrklausel von 5%. Wenn jedoch eine Partei oder Gruppierung in einem Wahlkreis ein Direktmandat erreicht, so zieht diese Paretei oder Gruppierung in den Landtag ein.
Leider haben die "Jungwählerinnen und Jungwähler" mit 29,7% die AfD ausgewählt. Sonst haben die Grünen einen riesen Einbruch zu verzeichen; die Linke liegt m.E. im Bereich ihrer Möglichkeiten.
Die Focus online titelt heute, Mittwoch, 28.08.2024
(Zitat: Eine überwältigende Mehrheit sieht die Bundesregierung nach dem Anschlag in Solingen nicht mehr in der Lage, erfolgreich gegen Extremismus vorzugehen. Eine Umfrage von FOCUS online zeigt: Die besten Konzepte sehen die Bürger nicht bei den Ampel-Parteien - wovon andere bei den Ost-Wahlen profitieren könnten.)
Frage: "Inwieweit stimmen Sie der Aussage zu: 'Die Bundesregierung ist in der Lage nach dem Messerangriff in Solingen wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Extremismus umzusetzen'?"
Stimme eindeutig zu 7%
Stimme eher zu 7%
Unentschieden 7%
Stimme eher nicht zu 16%
Stimme eindeutig nicht zu 63%
(Zitat: Die überwältigende Skepsis zieht sich dabei durch alle Altersgruppen, wobei jüngere Menschen der Regierung tendenziell noch weniger zutrauen als ältere. Sogar unter den eigenen Wählerinnen und Wählern der Ampel-Parteien glauben mehr Menschen, dass die Regierung nicht zu wirksamen Maßnahmen gegen Extremismus in der Lage ist. 43 Prozent der potenziellen Grünen-Wähler zeigen sich skeptisch, bei der SPD sind es 44 Prozent – bei der FDP sogar 84 Prozent. Bei CDU und AfD liegen die Werte jeweils jenseits der 90-Prozent-Marke.
Frage: "Welche Partei hat Ihrer Meinung nach die besten Konzepte zur Bekämpfung von islamistischem Extremismus in Deutschland?"
CDU / CSU 23%
SPD 5%
GRÜNE 4%
FDP 1%
AFD 36%
LINKE 1%
Freie Wähler 0%
BSW 3%
Eine andere Partei 1%
Weiß nicht 26%
Spannend für Friedrich Merz, der am Dienstag
seine Pläne zum Umbau des Asylrechts vorgestellt hat: Auch rund ein Viertel der CDU-Wähler halten die AfD-Konzepte für die besten. Noch bedenklicher sieht es für die FDP aus. Der eigenen Partei trauen nur 14 Prozent die besten Ideen zu, der CDU aber 23 Prozent und der AfD sogar 29 Prozent.
Frage: "Glauben Sie, dass Messerverbotszonen dazu beitragen können, die Anzahl an Gewalttaten zu reduzieren?"
Ja, auf jeden Fall 7%
Eher ja 8%
Unentschieden 5%
Eher nein 19%
Nein, auf keinen Fall 61%
Frage: "Wie bewerten Sie die Forderung von CDU-Chef Friedrich Merz, keine weiteren Flüchtlinge aus Syrien und Afghanistan aufzunehmen?"
Eindeutig richtig 64%
Eher richtig 8%
Unentschieden 6%
Eher falsch 8%
Eindeutig falsch 14%
Sehr stark 43%
Eher stark 17%
Unentschieden 10%
Weniger stark 15%
Gar nicht % 15
Ihr
Heinz-J. Steinle
Politbarometer ZDF
Lange klebte die Union in Umfragen an der 30-Prozent-Marke. Doch jetzt knallen CDU/CSU plötzlich rauf! 34 Prozent erreichen die Unionsparteien laut „Allensbach“ im jüngsten Sonntagtrend, den die „FAZ“ am Donnerstag veröffentlichte. Ein Plus von satten zwei Prozentpunkten seit dem 25. Juli!
Bemerkenswert: Damit ist die Union nun stärker als die drei Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP zusammen. Die SPD erreicht demnach nun 16 Prozent (-0,5 Prozentpunkte) die Grünen bleiben stabil bei 11,5 Prozent. Die FDP müsste mit 5 Prozent (-1) um den Wiedereinzug in den Bundestag bangen.
So könnten CDU/CSU nach der Bundestagswahl regieren
Laut INSA-Zahlen hätte die Union zwei Möglichkeiten:
▶︎ Rückkehr zur Verflossenen! Die SPD, die GroKo-Partnerin vergangener Jahre, liegt gleichbleibend bei 16 Prozent. Sie könnte der Union damit zu einer knappen Mehrheit von 47 Prozent verhelfen.
► Raus aus der Zweisamkeit! Mit Grünen und FDP (5 Prozent) würde es aktuell für Jamaika und ebenfalls 47 Prozent reichen.
Die Rechtsaußen von der AfD verlieren einen Punkt im Vergleich zur Vorwoche, kommen auf 18 Prozent. Das BSW stabilisiert sich bei 9 Prozent. Die Linken wären mit 3 Prozent raus aus dem Bundestag.
Letzte Umfrageergebnisse zur Wahl in Thüringen und Sachsen
Landtagswahl Sachsen 2024
Stimmenanteile
Umfrage Forschungsgruppe Wahlen,
29.08.2024
CDU 33,0%
AfD 30,0%
BSW+ 12,0%
SPD 6,0%
Grüne 6,0%
Linke 4,0%
Sonst. 9,0%
Umfragewerte mit Unterstützung von wahlrecht.de
Quelle: Forschungsgruppe Wahlen/ZDF
Stand: 29.08.2024
Landtagswahl Thüringen 2024
Stimmenanteile
Umfrage Forschungsgruppe Wahlen,
29.08.2024
AfD 29,0%
CDU 23,0%
BSW 18,0%
Linke 13,0%
SPD 6,0%
Grüne 4,0%
Sonst. 7,0%
Politbarometer ZDF vom 23.08.2024
Sonntagstrend
So würde Deutschland jetzt wählen
19.08.2024 - 17:44 Uhr
16 Prozent bundesweit! Plötzlich legt die AfD wieder zu
Kommt nach dem AfD-Absturz jetzt der Wiederaufstieg?
Im Frühjahr rauschte die Rechtsaußenpartei in den Umfragen brutal ab. Von 23 Prozent Mitte Januar ging es bis Juni sieben Punkte runter auf 16 Prozent. Doch die Partei um Alice Weidel (45) und Tino Chrupalla (49) scheint sich zu erholen und zurückzukommen.
Im aktuellen INSA-Sonntagstrend für BILD am SONNTAG landet die AfD bei 19 Prozent – und packt damit noch mal einen Punkt im Vergleich zur Vorwoche drauf.
Damit scheint sich zwei Wochen vor dem Auftakt zu den Ost-Wahlen (Thüringen und Sachsen) auch auf Bundesebene die Stimmung zugunsten der AfD zu drehen. Die neueste Umfrage in Sachsen ergab: Im Freistaat konnten die Rechtsaußen sogar die CDU wieder überholen und sich mit drei Punkten Vorsprung (insgesamt 32 Prozent) auf Platz eins schieben.
Auch die Grünen stehen im Sonntagstrend besser da
Gute Nachricht auch für die Partei von Außenministerin Annalena Baerbock (43) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (54): Die Grünen legen im Vergleich zur ie Union büßt indes einen Prozentpunkt ein, liegt jetzt bei 30 Prozent. SPD (16 Prozent), FDP (5 Prozent), Linke (3 Prozent) und BSW (9 Prozent) halten ihre Umfragewerte.
Zehn Prozent der Wählerstimmen fallen an Parteien, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern. Heißt: 46 Prozent reichen schon für eine Mehrheit aus. Die würden aktuell aber nur Schwarz-Rot und ein Jamaika-Bündnis (Union/FDP/Grüne) erreichen.
Die Ampel kommt aktuell abgeschlagen auf nur 32 Prozent.
Zuletzt kamen SPD, Grüne und FDP nur noch auf 30 Prozent der Stimmen – so wenig wie noch nie seit Regierungsantritt 2021. Damals wurde die Ampel mit einer Mehrheit von 52 Prozent der Stimmen gewählt, also satte 22 Prozentpunkte mehr.
▶︎ SPD (15 Prozent), FDP (5 Prozent) und BSW (9,5 Prozent) halten ihre Werte aus der Vorwoche. Sonstige Parteien kommen zusammen auf 9,5 Prozent (+ 0,5).
Umfrageergebnisse Thühringen und Sachsen (09.08.2024)
Wer kennt den Unterschied zwischen Rishi Sunak und Olav Scholz:
Nach der Niederlage der konservativen Tories bei der britischen Parlamentswahl will Rishi Sunak den Parteivorsitz abgeben. Das kündigte der bisherige Regierungschef in London an. Das soll allerdings nicht sofort passieren.
„Ich habe Ihre Wut und Enttäuschung vernommen und übernehme die Verantwortung für diesen Verlust“, sagte Sunak.
Und was macht Olaf Scholz?
Konkret:
► Die Grünen verlieren einen Punkt, kommen in dieser Woche auf 11 Prozent. In ihren stärksten Zeiten hatte die Partei doppelt so viel (22 Prozent, Juni 2022).
► Das BSW bleibt stabil stark, bekäme wie in der Vorwoche 9 Prozent. Die Linke rutscht an den Rand der Messbarkeit, bekommt nur noch 2 Prozent.
► Die Kanzlerpartei SPD kommt wie in der Vorwoche auf 15 Prozent, die FDP verliert einen Punkt und kommt auf 5 Prozent. Zusammen würden nur noch 31 Prozent eine der drei Ampelparteien wählen.
► Stärkste Kraft bleibt die Union, sie kommt wie in der Vorwoche auf 30 Prozent.
► Die AfD kann einen Punkt zulegen, kommt wieder auf 18 Prozent. Die sonstigen Parteien könnten 10 Prozent (+ 1) der Stimmen auf sich vereinen.
Zwölf Prozent der Wählerstimmen fallen an Parteien, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern.“ Heißt: Parlamentarische Mehrheiten gibt es mit mehr als 44 Prozent.
„Deshalb reicht es weiter für eine schwarz-rote Koalition aus CDU/CSU und SPD mit zusammen 45 Prozent und für eine Jamaika-Koalition aus CDU/CSU, Grünen und FDP mit zusammen 46 Prozent.“
Nach den Europawahlen kommem schon am1. Sept. Landtagswahlen im Sachsen und Thüringen und dann für 2024 als Finale die Landtagswahlen am 23.Sept. 2024 in Brandenburg.
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
(in der Fassung bei der Verkündigung am 23.Mai 1949)
Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, dass am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.
Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seine Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.
Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Absatz 3 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:
Präambel
Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem Vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein -Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Gründungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.
Das gesamte Deutsche Volk bleibt auf gefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.
I, Die Grundrechte
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschen rechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung als
unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte an¬
derer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 3
(1) Alle Menschen sin vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung , seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.
Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre
leibliehe und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Artikel 7
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. _
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend g sichert ist.
(5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichts Verwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.
(6) Vorschulen bleiben aufgehoben.
Artikel 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Artikel 9
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedinungen Vereinigunggen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.
Artikel 10
Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.
Artikel 11
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit, daraus besondere Lasten entstehen würden und in denen es zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder um strafbare Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Artikel 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Artikel 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den
Gesetzen vorgesehenen anderen Organen angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im Übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
Artikel 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht in Streitfälle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Artikel 15
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der
Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Absatz 3 Satz 3 und 4 entsprechend.
Artikel 16
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen
den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
Artikel 17
Jedermann hat d s Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Artikel 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Ab atz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16 Absatz 2) um Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Artikel 19
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muss das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet wer en.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in sein n Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtswehg gegeben.
In Art. 79.3 ist festgelegt:
„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch…….…….die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Ergebnis der Europa-Wahlen 2024
Im Vergleich zur 1. Hochrechnung hat die SPD nochmals 3% verlohren, die AfD dagegen nochmals 0.4% gewonnen. Sonst lieden die Zahlen zwischen 1. Hochrechnun g und Sonntagstrent im Rahmen.
▶︎ Die Grünen verlieren einen Punkt, liegen nur noch bei 12 Prozent und damit deutlich unter ihrem Wahlergebnis 2021 (14,8 Prozent).
► Die FDP kommt einfach nicht aus dem 5-Prozent-Keller.
▶︎ Linke und Freie Wähler hätten mit jeweils mageren 3 Prozent derzeit keine Chance auf den Einzug in den Bundestag.
Die Senioren-Union ist eine Vereinigung der CDU Deutschlands.
Sie will die Politik auf christlich-demokratischer Grund- lage fördern und mitgestalten. Sie bringt dabei die Erfahrung und den Rat der älteren Generation auf allen Ebenen ein und macht sie nutzbar. Sie vertritt die Anliegen der älteren Generation im politischen und gesellschaftlichen Leben.
Die Senioren-Union tritt unter anderem ein